3. Mit Schreiben vom 23. September 20216 eröffnete die Gemeinde der Bauherrschaft, dass sie zusätzliche wesentliche bauliche Abweichungen vom ursprünglichen Baugesuch bzw. von der erteilten Baubewilligung festgestellt habe. Insbesondere sei die Lukarne an der Westfassade auf der nördlichen Seite vergrössert worden, was eine Erweiterung der Bruttogeschossfläche zur Folge habe. Sie forderte daher die Bauherrschaft auf, innert 30 Tagen angepasste Baupläne einzureichen. 4. Am 23. Mai 2022 reichte die Bauherrschaft die eingeforderten Pläne ein, woraufhin die Gemeinde unter anderem eine Stellungnahme des AGR einholte.