RPG2 auf der betreffenden Parzelle ausgeschöpft seien. Im Sommer 2020 meldeten die Beschwerdeführenden das Bauvorhaben als abgeschlossen und rund ein Jahr später führte die Gemeinde die Baukontrolle durch. Dabei stellte sie fest, dass die Beschwerdeführenden das Bauvorhaben nicht wie ursprünglich geplant und bewilligt ausgeführt, sondern ein zusätzliches Dachflächenfenster eingebaut und den bestehenden Balkon vergrössert hatten.3 Nachdem die 1 Vorakten, pag. 26. 2 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700). 3 Siehe zur Vorgeschichte die Vorakten, pag. 14.