Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als leicht überdurchschnittlich zu werten. Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund CHF 2.6 Mio. und den umstrittenen Rechtsfragen sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als leicht überdurchschnittlich einzustufen. Daher erscheint eine Ausschöpfung des Gebührenrahmens von 60% und damit ein Honorar von CHF 7240.– als angemessen. Die ersatzfähigen Parteikosten belaufen sich damit insgesamt auf CHF 7984.60 (Honorar 2023 CHF 3620.–, Honorar 2024/2025 CHF 3620.–, Auslagen 2023 CHF 80.–, Auslagen 2024/2025 CHF 80.–, Mehrwertsteuer 2023 CHF 284.90, Mehrwertsteuer 2024/2025 CHF 299.70).