a) Bei der Kostenverlegung gilt zu berücksichtigen, dass die Kosten der Sistierungsverfügung vom 17. Juli 2024 zu den Kosten des Hauptverfahrens geschlagen wurden. Für das Hauptverfahren erscheinen Verfahrenskosten im Umfang von CHF 3000.– angemessen und für die Sistierungsverfügung solche im Betrag von CHF 200.–. Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens betragen demnach gesamthaft CHF 3200.– (vgl. Art. 103 Abs. 2 VRPG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 GebV73). Gemäss Art.