Die Gemeinde ihrerseits hätte die Möglichkeit, im Bereich der Ausfahrt der bestehenden Zufahrtsstrasse auf den Gehweg und die J.________strasse eine Überbauungsordnung zu erlassen oder die bestehende Zufahrtsstrasse zu übernehmen. Diesfalls könnte die Gemeinde die Freihaltung der Sichtberme gestützt auf die Strassengesetzgebung durchsetzen.72