nen. Selbst mit einer Strassenbeleuchtung sind Fussgängerinnen und Fussgänger bei Dunkelheit häufig schlecht zu erkennen. Dementsprechend ist unbeachtlich, dass sich die Fussgängerinnen und Fussgänger mit Gehgeschwindigkeit der Ausfahrt nur langsam nähern. Hinzu kommt, dass sich auf dem Trottoir auch Kinder mit Trottinetts oder ähnlichen fahrenden Spielgeräten befinden können, die sich der Ausfahrt wesentlich schneller nähern. Ebenso ist nicht von der Hand zu weisen, dass ein Verkehrsspiegel das Abschätzen von Distanzen aufgrund der Verzerrung erschwert. Ein Verkehrsspiegel auf der Parzelle Nr. L.________ fällt daher ausser Betracht.