Bis anhin befinden sich an der bestehenden Zufahrtsstrasse vier Liegenschaften. Wenn pro Liegenschaft ca. zwei Autoabstellplätze über die bestehende Zufahrtsstrasse erschlossen werden, nutzen derzeit nur ca. acht Fahrzeuge die Ausfahrt. Das Bauvorhaben sieht neun Autoabstellplätze vor. Dadurch käme es zu einer Verdoppelung des Verkehrs und das Verkehrssicherheitsdefizit bei der Ausfahrt würde sich massiv verschärfen. Das Argument der Beschwerdegegnerin, dass es sich bei der bestehenden Zufahrtsstrasse um eine Sackgasse handelt, die vorwiegend von den Anwohnerinnen und Anwohnern befahren werde, welche die Verhältnisse kennen, ist unbeachtlich.