Es ist davon auszugehen, dass sich die Fahrzeuge schon im jetzigen Zeitpunkt dem Trottoir schleichend nähern und über den Beobachtungspunkt hinaus bis auf das Trottoir fahren müssen, um aufgrund der Hecke auf der Parzelle Nr. K.________ überhaupt etwas sehen zu können. Wie die Beschwerdegegnerin zutreffend ausführt, kann mit der Verweigerung der Strassenanschlussbewilligung kein normkonformer Zustand hergestellt werden. Bei der heutigen Situation ohne das Bauvorhaben ist aber eher von einer tiefen Verkehrsbelastung auszugehen. Bis anhin befinden sich an der bestehenden Zufahrtsstrasse vier Liegenschaften.