Es spreche aber nichts gegen einen Verkehrsspiegel.70 Aus dem E- Mailverlauf ist nicht ersichtlich, ob der Mitarbeiterin des TBA OIK I bewusst war, dass vorliegend ein Neubau mit neun Autoabstellplätzen zur Diskussion steht. Weiter ist fraglich, ob die Mitarbeiterin des TBA OIK I überhaupt zuständig war. Für das vorliegende Beschwerdeverfahren massgebend ist daher einzig die offizielle schriftliche Stellungnahme des TBA OIK I, verfasst von der zuständigen Person.