Ein Verkehrsspiegel ist also lediglich als «Notbehelf» zulässig. Auch das Verwaltungsgericht geht davon aus, dass ein Verkehrsspiegel nur ausnahmsweise und als letzte Rückfallebene vorzusehen ist. Andere Massnahmen wie das Zurückschneiden der Vegetation oder das Zurückversetzen von Hecken seien vorzuziehen. Es erscheine vorteilhafter, wenn herannahende Verkehrsteilnehmende – darunter auch velofahrende Kinder auf dem Trottoir – direkt gesehen würden und nicht über ein verzerrtes und verkleinertes Bild durch einen Verkehrsspiegel.69