Mit der Verweigerung der Strassenanschlussbewilligung könne kein normkonformer Zustand hergestellt werden. Die VSS-Norm sehe bei ungenügenden Sichtverhältnissen bei bestehenden Knoten die Möglichkeit eines Verkehrsspiegels vor. Auf der gegenüber der Ausfahrt liegenden Parzelle Nr. L.________ könne ein Verkehrsspiegel angebracht werden. Die Eigentümerschaft der Parzelle Nr. L.________ sei damit einverstanden. Mittels Verkehrsspiegel könnten aus der Zufahrtsstrasse wegfahrende Fahrzeuge das Trottoir nordseitig überblicken.