Dementsprechend kann die Eigentümerschaft der Parzelle Nr. K.________ nicht gestützt auf die Strassengesetzgebung, insbesondere gestützt auf Art. 73 SG bzw. Art. 56 Abs. 3 SV, zum Zurückschneiden der Hecke entlang der bestehenden privaten Zufahrtsstrasse verpflichtet werden. Die Eigentümerschaft der Parzelle Nr. K.________ kann auch nicht gestützt auf die Strassengesetzgebung zum Zurückschneiden der Hecke entlang des Trottoirs der J.________strasse (im Südosten der Parzelle Nr. K.________) verpflichtet werden.