__ auf eine Höhe von 0.6 m ab Fahrbahn zurückgeschnitten wird. Die Beschwerdegegnerin konnte mit der Eigentümerschaft der Parzelle Nr. K.________ keine Dienstbarkeit zum Zurückschneiden der Hecke vereinbaren. d) Es ist umstritten, ob die Eigentümerschaft der Parzelle Nr. K.________ auch ohne Dienstbarkeit gestützt auf die Strassengesetzgebung zum Zurückschneiden der Hecke verpflichtet werden kann. Die Beschwerdeführenden verneinen dies mit Verweis auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (BVR 1991 S. 271 E. 3a und VGE 2021/282 vom 24. Oktober 2022 E. 4.4 und 4.8.4).