Auf der Parzelle Nr. I.________ befindet sich unmittelbar bei der Einmündung auf den Gehweg und die J.________strasse eine befestigte Fläche. Die Gemeinde teilte mit Eingabe vom 20. November 2023 mit, es gebe keine Hinweise für einen bewilligten Parkplatz auf der befestigten Fläche im Osten der Parzelle Nr. I.________. Aus den Bauakten aus dem Jahr 1979 gehe nur hervor, dass es Parkplätze auf der Parzelle Nr. I.________ gebe, allerdings nicht an welchem Standort genau und in welcher Anzahl. Es erscheint daher plausibel, dass auf der befestigten Fläche im Osten der Parzelle Nr. I.________ kein Parkplatz baubewilligt wurde.