In Richtung Südwesten sind die Sichtweiten sowohl auf den Gehweg als auch auf die öffentliche J.________strasse eingehalten. Auf dem Situationsplan Sichtweiten vom 9. November 2023 wird zwar von einer Beobachtungsdistanz von 2.50 m ausgegangen. Aus dem Plan lässt sich aber herleiten, dass selbst bei einer grösseren Beobachtungsdistanz von 3 m gemäss VSS-Norm 40 273 die Sichtweite in Richtung Südwesten auf den Gehweg und die J.________strasse eingehalten ist. Auf der Parzelle Nr. I.________ befindet sich unmittelbar bei der Einmündung auf den Gehweg und die J.________strasse eine befestigte Fläche.