Grundsätzlich ist das Sichtfeld in einem Höhenbereich zwischen 0.6 m und 3 m über der Fahrbahn von allen Hindernissen freizuhalten, die andere Verkehrsteilnehmer verdecken. Diese Anforderung gilt auch für Pflanzenwuchs, Bäume, Kandelaber, Schnee, Werbeplakate, parkierte Fahrzeuge usw. und, wenn immer möglich, Signale und Wegweiser (vgl. Ziff. 11 VSS-Norm 40 273). Als Beobachtungsdistanz wird innerorts ein Wert von 3.0 m empfohlen (vgl. Ziff. 12 VSS-Norm 40 273). Bei einer Zufahrtsgeschwindigkeit von 30 km/h beträgt die minimal erforderliche Knotensichtweite zwischen 20 und 35 m (vgl. Ziff. 13.1 VSS-Norm 40 273).