a) Das derzeit auf der Bauparzelle bestehende Einfamilienhaus scheint über einen bis zwei Autoabstellplätze zu verfügen.51 Mit der Projektänderung vom 12. September 2023 plant die Beschwerdegegnerin eine Einstellhalle mit neun Autoabstellplätzen.52 Der bestehende Strassenanschluss von der bestehenden, privaten Zufahrtsstrasse über die Parzellen Nrn. B.________, G.________ und I.________ auf die öffentliche J.________strasse erfährt durch das Bauvorhaben somit eine Erweiterung bzw. gesteigerte Benutzung. Gemäss Art.