a) Im Grundbuch ist zugunsten der Bauparzelle ein Zu- und Vonfahrtsrecht über die Parzellen Nrn. B.________, G.________ und I.________ eingetragen.37 Die Beschwerdeführenden bringen vor, die Wegdienstbarkeit zu Gunsten der Bauparzelle und zu Lasten der Grundstücke der Beschwerdeführenden 1 bis 3 sei in den 1940er-Jahren für ein Einfamilienhaus erteilt worden. Der Mehrverkehr aufgrund des geplanten Sechsfamilienhauses sei beträchtlich und sprenge den Rahmen der eingeräumten Dienstbarkeit. Die Erschliessung für ein Sechsfamilienhaus sei zivilrechtlich nicht sichergestellt.