und H.________ wurden etappenweise und von verschiedenen Bauherrschaften überbaut.30 Auf dem Luftbild von 1960 des Bundesamtes für Landestopografie swisstopo ist ersichtlich, dass die Häuser auf den heutigen Parzellen Nrn. H.________, B.________, G.________ und I.________ sowie die Zufahrtsstrasse zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden und ab der J.________strasse erschlossen wurden.31 Die Zufahrts- 26 Vgl. pag. 89 der Vorakten 27 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band II, 5. Aufl., Bern 2024, Art. 106/107