c) Die bestehende Zufahrtsstrasse erschliesst ab der J.________strasse derzeit vier Liegenschaften (J.________strasse Nrn. 13, 15, 17 und 19 bzw. Parzellen Nrn. I.________, G.________, B.________ und H.________). Die Zufahrtsstrasse verläuft über drei verschiedene Parzellen (Nrn. I.________, G.________ und B.________), die im Eigentum von verschiedenen Privatpersonen sind. Eine Strassenparzelle ist nicht ausgeschieden. Die Parzellen Nrn. I.________, G.________, B.________ und H.________ wurden etappenweise und von verschiedenen Bauherrschaften überbaut.30