a) Die Bauparzelle wird über eine bestehende Zufahrtsstrasse erschlossen, die an der östlichen Parzellenecke beginnt und anschliessend über die Parzellen Nrn. B.________, G.________ und I.________ in südöstlicher Richtung verläuft. Nach ca. 70 m mündet die Zufahrtsstrasse zwischen der Parzelle Nr. I.________ und der dieser nördlich gegenüberliegenden Parzelle Nr. K.________ rechtwinklig zunächst auf das Trottoir und anschliessend auf die Fahrbahn der J.________strasse.26 Die Rechtsnatur der bestehenden Zufahrtsstrasse ist umstritten.