Dementsprechend sprengen die Änderungen bei der Umgebungsgestaltung (Neuanordnung der Aufenthalts- und Kinderspielplätze sowie des Container- und Veloabstellplatzes) den Rahmen einer zulässigen Projektänderung nicht.24 Die Projektänderung führt hinsichtlich der Neuanordnung der Kinderspielplätze und Aufenthaltsbereiche auch nicht dazu, dass Dritte neu oder zusätzlich betroffen sind. Ebenso wenig sind öffentliche Interessen zusätzlich betroffen. In der westlichen Parzellenecke war gemäss dem am 11. Juli 2023 bewilligten Projekt ein «Sandplätzli» geplant. In der südwestlichen Parzellenecke sollte sich ein Aufenthaltsbereich und ein Kinderspielplatz mit Kinderhaus befinden.