tänderung wurde den Verfahrensbeteiligten zur Stellungnahme zugestellt. Es blieb in der Folge zu Recht unbestritten, dass das Bauvorhaben trotz den Anpassungen in seinen Grundzügen gleich geblieben ist und als Projektänderung behandelt werden kann. Die Beschwerdegegnerin verzichtet im Vergleich zum am 11. Juli 2023 bewilligten Projekt auf die Einstellhallenrampe und sieht neu einen Autolift im Gebäudeinnern vor. Dadurch ändert sich das Erscheinungsbild der Ostfassade nur geringfügig. Anstelle der überdachten Einstellhallenrampe sind neu zwölf Veloabstellplätze (davon sechs überdacht mit einer Leichtkonstruktion) und der Containerplatz vorgesehen.