Die Beschwerdeführenden erklären, die Projektänderung trage ihren Einwänden bezüglich Überschreitung der Fassadenhöhe und Verletzung des Grenz- und Gebäudeabstandes durch die Einstellhallenrampe sowie Nichteinhaltung der (flächenmässigen) Vorgaben über die Spielplätze und Aufenthaltsbereiche Rechnung. Es würden indessen nicht alle Bewilligungshindernisse beseitigt. Aufgrund der Neuanordnung der Kinderspielplätze und Aufenthaltsbereiche würden ausserdem nicht in das Verfahren einbezogene Nachbarn neu bzw. zusätzlich betroffen (insbesondere die Eigentümerschaften der Parzellen Nrn. M.________, N.________ und O.________).