a) Die Beschwerdegegnerin reichte mit Beschwerdeantwort vom 15. September 2023 eine Projektänderung ein (datiert 12. September 2023). Sie verzichtet damit auf die Einstellhallenrampe entlang der Ostfassade und sieht neu einen gebäudeinternen Autolift im östlichen Erd- und Untergeschoss vor. Aufgrund dieser und weiteren gebäudeinternen Grundrissänderungen beinhaltet das Bauvorhaben neu zwei 4.5-Zimmer-Wohnungen, eine 3.5-Zimmer-Wohnung und drei 2.5-Zimmer-Wohnungen. Zudem umfasst die Projektänderung eine Neuanordnung des Kinderspielplatzes, der Aufenthaltsbereiche und der Veloabstellplätze.21