Inwiefern die bestehende Erschliessung und die bestehende Ausfahrt auf die J.________strasse unter Berücksichtigung der Mehrbelastung den Vorschriften entspreche, müsse von Amtes wegen geprüft werden. Sinngemäss brachten die Beschwerdeführenden 1 bis 3 zudem vor, dass die Erschliessung für den Baustellenverkehr nicht genügend sei.15