c) Der Beschwerdeführer 4 und die Beschwerdeführerin 5 rügten in ihrer Einsprache vom 20. März 2022 in Zusammenhang mit der Erschliessung, aufgrund der Grösse des Bauvorhabens sei mit massiven Lärmemissionen zu rechnen.13 In ihrer Einsprache vom 23. März 2022 rügten der Beschwerdeführer 2 und die Beschwerdeführerin 3, das Bauvorhaben führe zu einer Belastung der privaten Strasse, da Kreuzen nicht möglich und keine Ausweichmöglichkeiten vorhanden seien.14 Die Beschwerdeführenden 1 bis 3 brachten dies auch in ihrer Kollektiveinsprache vom 28. März 2022 vor. Zudem rügten sie, dass die Erschliessung über die Parzellen Nrn.