Die Gemeinde reichte am 15. April 2024 Schlussbemerkungen ein. Die Beschwerdeführenden und die Beschwerdegegnerin beantragten mehrmals Fristverlängerungen. Am 26. Juni 2024 teilte die Beschwerdegegnerin mit, sie sei mit der Eigentümerschaft der Parzelle Nr. K.________ in Kontakt. Ein Entscheid der Eigentümerschaft der Parzelle Nr. K.________ über den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages stehe noch aus. Sie beantragte deshalb, das Beschwerdeverfahren zu sistieren. Mit Verfügung vom 28. Juni 2024 teilte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten mit, es beabsichtige das Verfahren bis Ende September 2024 zu sistieren. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme.