gestützt auf die Strassengesetzgebung verpflichtet, die Hecke so zurückzuschneiden, dass die Sichtverhältnisse genügend seien. Die Gemeinde erklärte mit Eingabe vom 20. November 2023, sie stimme der Projektänderung zu. Die Beschwerdeführenden reichten am 10. Januar 2024 eine Stellungnahme ein.