Mit Verfügung vom 30. Oktober 2023 nahm das Rechtsamt die neuen Pläne als Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD7 entgegen und erteilte den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Weiter bat es die Beschwerdegegnerin, einen Plan mit den Sichtbermen einzureichen. In Zusammenhang mit den Sichtverhältnissen lud das Rechtsamt die Gemeinde ein mitzuteilen, ob auf der Ostseite der Parzelle Nr. I.________ allenfalls Parkplätze bewilligt seien oder ob es sich bei der befestigten Fläche entlang der bestehenden Strasse um eine Ausweichstelle handle.