Die Gemeinde verzichtete mit Schreiben vom 15. September 2023 auf eine Stellungnahme und verwies auf ihren Amtsbericht vom 15. Mai 2023. Die Beschwerdegegnerin reichte mit ihrer Beschwerdeantwort vom 15. September 2023 eine Projektänderung (datiert 12. September 2023) ein und beantragte, die Beschwerde sei – soweit nicht gegenstandslos geworden – abzuweisen und das Bauvorhaben sei zu bewilligen. Mit der Projektänderung verzichtet sie auf die Einstellhallenrampe und sieht stattdessen einen gebäudeinternen Autolift vor.