3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet5, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt beantragte mit Stellungnahme vom 22. August 2023 die Abweisung der Beschwerde und verwies auf die Erwägungen im angefochtenen Gesamtentscheid. Die Gemeinde verzichtete mit Schreiben vom 15. September 2023 auf eine Stellungnahme und verwies auf ihren Amtsbericht vom 15. Mai 2023.