Die Beschwerdegegnerin reichte im Baubewilligungsverfahren mehrere Projektänderungen ein (15. Juni 2022, 8. Dezember 2022 und 21. März 2023). Mit Gesamtentscheid vom 11. Juli 2023 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die Baubewilligung. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 11. August 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 11. Juli 2023. Zur Begründung führen sie insbesondere aus, die Erschliessung sei ungenügend. Die Verkehrssicherheit sei nicht gewährleistet, da die Sichtweiten bei der Einmündung in die J.________strasse ungenügend seien.