Die Beschwerdegegnerin reichte am 21. Dezember 2021 bei der Gemeinde Matten bei Interlaken ein Baugesuch ein für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und einer Einstellhalle auf der Parzelle Nr. H.________.1 Vorgesehen waren zwei 4.5-Zimmer-Wohnungen und vier 3.5-Zimmer- Wohnungen.2 Zudem hätte das Bauvorhaben eine Einstellhallenrampe entlang der Ostfassade umfassen sollen.3 Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.4 Die Beschwerdegegnerin reichte im Baubewilligungsverfahren mehrere Projektänderungen ein (15. Juni 2022, 8. Dezember 2022 und 21. März 2023).