1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Vechigen vom 10. Juli 2023 und die Verfügung des AGR vom 18. August 2022 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung