b) Das AGR bringt in diesem Zusammenhang in seiner Stellungnahme vom 11. September 2023 vor, der geplante Wohnstock sei überdimensioniert. Gemäss den Projektunterlagen betrage die BGF im Erdgeschoss 99.96 m2. Der als Estrich bezeichnete Raum im Obergeschoss werde durch vier Dachflächenfenster (66 x 118 cm) sowie durch zwei traditionelle Fenster (120 x 80 cm) belichtet. Die Bodenfläche betrage 44.02 m2 und die Fensterfläche 5.12 m2. Ab einer Fensterfläche von mehr als 5 % werde der Raum der BGF angerechnet. Mit insgesamt 143.98 m2 überschreite der Altenteil den Wert von 100 m2.