längerer Zeit gelebt habe, nicht zugemutet werden, diesen nach der Übergabe an einen jüngeren Inhaber zu verlassen. Zudem könne der frühere Landwirt mit Besorgungen oder Ratschlägen weiterhin wertvolle Dienste für die Bewirtschaftung des Hofes leisten. Auf diese Weise könne die bäuerliche Sozialstruktur, zu der auch das Verbleiben der abtretenden Generation auf dem Hof gehöre, aufrecht erhalten werden. Das Altenteilsrecht trage überdies dazu bei, dass die Leitung von Landwirtschaftsbetrieben rechtzeitig in jüngere Hände gelegt werde: