Es sei aber immerhin bestätigt worden, dass das Altenteilsrecht dazu beitrage, dass die Leitung von Landwirtschaftsbetrieben rechtzeitig in jüngere Hände gelegt werde. Dass er den Betrieb erst ab 2011 und damit 7 Jahre nach dem Erwerb habe übernehmen und aufbauen können, sei auf die gerichtlich durchgesetzte Pachterstreckung des früheren Pächters zurückzuführen und könne ihm nicht zum Vorwurf gereicht werden. Die Absicht der Betriebsübernahme und des Wiederaufbaus eines florierenden Betriebs sei bereits im Jahr 2004 eindeutig klar gewesen, und darauf komme es an.