Eine langjährige intensive Verbundenheit mit dem Landwirtschaftsbetrieb könne ihm nicht im Ernst abgesprochen werden. In den Schlussbemerkungen vom 22. Januar 2024 führt er ergänzend aus, die Rechtsprechung habe sich bis anhin nicht konkret mit der Frage auseinandergesetzt, wann genau von einer «längeren Zeit» auszugehen ist, die einen Anspruch auf ein Altenteil begründe. Es sei aber immerhin bestätigt worden, dass das Altenteilsrecht dazu beitrage, dass die Leitung von Landwirtschaftsbetrieben rechtzeitig in jüngere Hände gelegt werde.