_), auf welchen er die Aufnahme einer Gemüse- und Beerenproduktion beabsichtigt. Weiter erteilte ihm die Gemeinde mit (rechtskräftigem) Entscheid vom 22. September 2022 u.a. die Baubewilligung für den Neubau von mehreren Bio-Pouletmastställen als neuen Betriebszweig, die Umnutzung eines bestehenden Abstellraums in einen Pouletaufzuchtstall sowie für den Bau eines Futtersilos. Gemäss den Daten GELAN 2023 (vgl. Stellungnahme LANAT vom 8. September 2023) verfügt der Betrieb des Beschwerdeführers, welcher sich in der Bergzone I befindet, über eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 13.08 ha, wovon 6.3 ha als offene Ackerfläche aufgeführt sind.