4. Mit Verfügung vom 3. November 2023 forderte das Rechtsamt die Gemeinde auf, die unvollständigen Vorakten zu vervollständigen und weitere Akten einzureichen. Gleichzeitig bat es den Beschwerdeführer um Nachreichung einer nachvollziehbaren Berechnung der Bruttogeschossfläche (BGF) der vorhandenen Wohnung im Bauernhaus Nr. L.________. Mit Eingabe vom 20. November 2023 reichte der Beschwerdeführer die geforderten Unterlagen ein. Innert verlängerter Frist reichte die Gemeinde sodann am 29. November 2023 die ergänzten Vorakten ein.