3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 11. September 2023 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde reichte eine Stellungnahme vom 12. September 2023 ein, ohne darin einen Antrag zu stellen.