2. Gegen den Bauabschlag für den Neubau eines Wohnstocks reichte der Beschwerdeführer am 11. August 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Entscheids der Gemeinde vom 10. Juli 2023 sowie der Verfügung des AGR vom 18. August 2022 und die Erteilung der Baubewilligung. Eventualiter seien der Entscheid der Gemeinde vom 10. Juli 2023 sowie der Verfügung des AGR vom 18. August 2022 aufzuheben und die Sache zur Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens an die Vorinstanz zurückzuweisen.