__ und E.________. Gegen das Bauvorhaben gingen keine Einsprachen ein. Die Gemeinde Vechigen erliess am 10. Juli 2023 zwei Entscheide. Mit Bauentscheid (Abbruchbewilligung) vom 10. Juli 2023 erteilte sie die Bewilligung für den Rückbau des ehemaligen Getreidespeichers (Gebäude Nr. K.________) und stellte gleichzeitig gestützt auf den Fachbericht der Kantonalen Denkmalpflege (KDP) vom 6. Juli 2022 fest, dass es sich bei dem für den Rückbau 1/10 BVD 110/2023/126