c) Die Beschwerdeführerin 3 hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von CHF 1120.15 (inkl. Auslagen und exkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. d) Die Gemeinde Riggsiberg hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von CHF 1120.15 (inkl. Auslagen und exkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung