Die Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin machen in ihrer Kostennote vom 7. Juli 2025 für das Beschwerdeverfahren vor der BVD Parteikosten von CHF 4829.20 geltend (Honorar CHF 4350.– Auslagen CHF 130.50.– und Mehrwertsteuer von CHF 348.70). Die Kostennote gibt bezüglich der Höhe des Honorars und den Auslagen zu keinen Bemerkungen Anlass. Zu berücksichtigen ist demgegenüber, dass die Beschwerdegegnerin mehrwertsteuerpflichtig ist70 und somit die von ihren Rechtsvertretern auf sie überwälzte Mehrwertsteuer in ihrer eigenen Mehrwertsteuerabrechnung als Vorsteuer abziehen kann.