b) Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu adaptiven Antennen, welche im «worst-case» Verfahren bewilligt wurden, besteht für deren Überprüfung ein taugliches QS-Sys- tem.49 Wenn bei adaptiv betriebenen Sendeantennen wie in vorliegendem Fall der Korrekturfaktor angewendet wird, müssen QS-Systeme gemäss dem Nachtrag zur Vollzugsempfehlung mit weiteren Parametern ergänzt werden.50 Die Betreiberinnen haben die QS-Systeme mit den für adaptive Antennen notwendigen Parametern gemäss den Vollzugsempfehlungen ergänzt. Es handelt sich dabei um Parameter, welche einen Einfluss auf die Sendeleistung und das Abstrahlverhalten haben. Auch diese müssen dokumentiert und überwacht werden.