Bezüglich den Vorbringen der Beschwerdeführerin 3 betreffend das Vorsorgeprinzip und den durch nichtionisierende Strahlung hervorgerufenen oxidativen Stress hielt das Bundesgericht im Urteil 1C_307/2023 vom 9. Dezember 2024 fest, es sei unbestritten, dass es nicht-thermische Wirkungen gebe. Wie solche Effekte zustande kämen, sei jedoch nicht bekannt. Ebenso wenig lasse sich beim heutigen Kenntnisstand sagen, ob und unter welchen Bedingungen sie zu einem Gesundheitsrisiko würden.