Diese Unterlagen wurden der Beschwerdeführerin 3 – wie von ihr in der Beschwerde auf S. 5 für den Fall des plötzlichen Auftauchens solcher Netzabdeckungskarten gefordert – allesamt zugestellt. In ihrer Eingabe dazu vom 4. September 2024 bestreitet die Beschwerdeführerin 3 zwar die Richtigkeit der eingereichten Karten aus dem «Technischen Bericht» [Standortbegründung der Beschwerdegegnerin vom 12. Dezember 2021]. Dabei belässt sie es jedoch bei der simplen Behauptung, die Handybenützer hätten im Streckenabschnitt Riggisberg, Wislisau bereits jetzt sehr guten Handyempfang, wobei anzumerken ist, dass die Beschwerdeführerin 3 angibt, selber über kein Mobilfunktelefon zu verfügen.