Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass die Beschwerdegegnerin mit ihrer Beschwerdeantwort im Beschwerdeverfahren diese beiden Dokumente ebenfalls noch einmal zu den Akten eingereicht hat, zusammen mit einer aktualisierten Version der Standortbegründung der I.________ vom 29. August 2023. Sämtliche dieser Unterlagen sind den Verfahrensbeteiligten mit Instruktionsverfügung des Rechtsamts vom 16. August 2024 zugestellt worden.